!   Website Kirchenaustritt-Info wird überarbeitet   !

In der Schweiz treten pro Jahr mehr als ein Prozent der Kirchenmitglieder aus der Kirche aus. Die Website Kirchenaustritt-Info stellt Informationen und Muster-Vorlagen für den Kirchenaustritt in der Schweiz zur Verfügung. Diese Website wird gegenwärtig überarbeitet und aktualisiert für die Optimierung des Angebots.

Hilfe aus dem Internet vereinfacht den Kirchenaustritt, denn vielen Kirchenmitgliedern fehlen die notwendigen Kenntnisse für ihren Kirchenaustritt. Der Grund dafür ist einerseits, dass die Kirche in dieser Sache wenig für Transparenz tut und andererseits die kantonal unterschiedlichen Regelungen für den Austritt aus der Kirche.

Als Alternative zu Gratis-Vorlagen gibt es den Service von Austritt Kirche für den Bezug von fertig erstellten Kirchenaustritts-Unterlagen.

Die zuverlässige Austritts-Dienstleistung für CHF 29.- bietet die Möglichkeit, den Kirchenaustritt in wenigen Minuten fertig zu erstellen:

Es muss lediglich ein kurzes Formular ausgefüllt werden. Umgehend wird dann die zur Wohnadresse passende Kirchgemeinde ermittelt.

Sofort ist der Download der PDF-Datei möglich mit der korrekten Adressierung an die Kirche. Alternative: Zum Preis von CHF 35.- ist es möglich, die persönlichen Kirchenaustritts-Unterlagen fertig ausgedruckt per A-Post zu erhalten, so dass die Kirchenaustritts-Erklärung sofort unterschrieben und abgesendet werden kann.

Die persönlichen Kirchenaustritts-Unterlagen von Austritt Kirche berücksichtigen die kantonalen Unterschiede (teilweise ist eine amtliche Unterschrifts-Beglaubigung oder es ist eine zusätzliche administrative Bestätigung vorgeschrieben) und der Ablauf des Kirchenaustritt-Verfahrens ist im Informations-Blatt beschrieben. Durch Befolgen der Anleitung kann der Offizielle Kirchenaustritt zur Beendigung der Kirchensteuern korrekt und zuverlässig durchgeführt werden.

 

Kirchenaustritt zu kompliziert ?

FAQ - Fragen & Antworten zum Kirchenaustritt

Wie trete ich in der Schweiz aus der Kirche aus?

In der Schweiz erfolgt der Kirchenaustritt durch Zusendung einer korrekten Kirchenaustritts-Erklärung an die Kirchgemeinde.

Muss ich ein Kirchen-Formular für den Kirchenaustritt verwenden?

Nein. Die Kirchenaustritts-Erklärung kann eigenständig in Briefform verfasst werden und muss von Hand unterschrieben werden.

Wohin muss ich den Kirchenaustritt senden?

Die Kirchgemeinde-Mitgliedschaft richtet sich nach der Adresse des Hauptwohnsitzes. Der Austritt ist in der Regel an die Behörde der Kirchgemeinde zu adressieren.

Welches Datum gilt für meinen Austritt aus der Kirche?

Das Kirchenaustritts-Datum richtet sich nach dem Eingang der Kirchenaustritts-Erklärung bei der Kirche. Es dauert oft mehrere Wochen, bis die Kirchgemeinde den Austritt bestätigt, es ist jedoch die erste Willensäusserung gemäss dem Eingangs-Datum massgebend.

Wann endet meine Kirchensteuer?

Auf jeden Fall endet die Kirchensteuer spätestens am Ende des Monats, in welchem der Kirchenaustritt erklärt wurde. Die kantonalen Steuerämter wenden die geltenden Gesetze an, entsprechend dem Kirchenaustritts-Datum, welches im amtlichen Personenregister erfasst ist.

Treten meine Kinder automatisch mit mir aus?

Nein. Inhaber der elterlichen Sorge müssen ausdrücklich den Kirchenaustritt eines Kindes erklären. Jugendliche ab 16 Jahren können eigenständig und ohne Unterschrift der Eltern den Kirchenaustritt erklären.

Ist es notwendig beim Kirchenaustritt eine Begründung anzugeben?

Nein. Für den Kirchenaustritt genügt die klare Willensäusserung aus der Kirche austreten zu wollen, ohne Angabe von Gründen. Der Kirchenaustritt kann per Brief erfolgen, ohne Gespräch.

Warum benötige ich im Kanton St.Gallen eine beglaubigte Unterschrift?

Es gibt kantonal unterschiedliche Regelungen. Im Kanton St.Gallen und für die Katholiken des Kantons Appenzell-Ausserrhoden ist vorgeschrieben, dass die Unterschrift auf der Kirchenaustritts-Erklärung durch die Gemeindeverwaltung amtlich beglaubigt ist.

Werde ich trotz Kirchenaustritt auf dem Friedhof bestattet?

Ja. Für den Friedhof ist die politische Gemeinde zuständig. Alle Personen werden unabhängig von der Religion auf dem örtlichen Friedhof bestattet.

Kann ich später wieder in die Kirche eintreten?

Ja. Trotz Kirchenaustritt kann man später wieder in die selbe oder eine andere Kirche eintreten, wenn sich Meinung oder Lebensumstände ändern. Die Taufe bleibt erhalten.