In der Schweiz treten pro Jahr mehr als ein Prozent der Kirchenmitglieder aus der Kirche aus. Die Website Kirchenaustritt-Info stellt Informationen und Muster-Vorlagen für den Kirchenaustritt in der Schweiz zur Verfügung. Diese Website wird gegenwärtig überarbeitet und aktualisiert für die Optimierung des Angebots.
Hilfe aus dem Internet vereinfacht den Kirchenaustritt, denn vielen Kirchenmitgliedern fehlen die notwendigen Kenntnisse für ihren Kirchenaustritt. Der Grund dafür ist einerseits, dass die Kirche in dieser Sache wenig für Transparenz tut und andererseits die kantonal unterschiedlichen Regelungen für den Austritt aus der Kirche.
Als Alternative zu Gratis-Vorlagen gibt es den Service von Austritt Kirche für den Bezug von fertig erstellten Kirchenaustritts-Unterlagen.
Die zuverlässige Austritts-Dienstleistung für CHF 29.- bietet die Möglichkeit, den Kirchenaustritt in wenigen Minuten fertig zu erstellen:
Es muss lediglich ein kurzes Formular ausgefüllt werden. Umgehend wird dann die zur Wohnadresse passende Kirchgemeinde ermittelt.
Sofort ist der Download der PDF-Datei möglich mit der korrekten Adressierung an die Kirche. Alternative: Zum Preis von CHF 35.- ist es möglich, die persönlichen Kirchenaustritts-Unterlagen fertig ausgedruckt per A-Post zu erhalten, so dass die Kirchenaustritts-Erklärung sofort unterschrieben und abgesendet werden kann.
Die persönlichen Kirchenaustritts-Unterlagen von Austritt Kirche berücksichtigen die kantonalen Unterschiede (teilweise ist eine amtliche Unterschrifts-Beglaubigung oder es ist eine zusätzliche administrative Bestätigung vorgeschrieben) und der Ablauf des Kirchenaustritt-Verfahrens ist im Informations-Blatt beschrieben. Durch Befolgen der Anleitung kann der Offizielle Kirchenaustritt zur Beendigung der Kirchensteuern korrekt und zuverlässig durchgeführt werden.
FAQ - Fragen & Antworten zum Kirchenaustritt
Wie trete ich in der Schweiz aus der Kirche aus?
Muss ich ein Kirchen-Formular für den Kirchenaustritt verwenden?
Wohin muss ich den Kirchenaustritt senden?
Welches Datum gilt für meinen Austritt aus der Kirche?
Wann endet meine Kirchensteuer?
Treten meine Kinder automatisch mit mir aus?
Ist es notwendig beim Kirchenaustritt eine Begründung anzugeben?
Warum benötige ich im Kanton St.Gallen eine beglaubigte Unterschrift?
Werde ich trotz Kirchenaustritt auf dem Friedhof bestattet?
Kann ich später wieder in die Kirche eintreten?