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Kirchenaustritt absenden

 


Senden Sie Ihr Kirchenausritts-Brief per Post an die selbe Adresse, welche Sie für den Brief heraus gesucht haben.

Es ist empfehlenswert den Brief per Einschreiben zu senden (deshalb steht in der Brief-Vorlage "Einschreiben" über der Adresse). Mit der Einschreibe-Quittung der Post haben Sie einen Beleg für das Absende-Datum Ihres Kirchenaustritts. Es besteht aber keine generelle Pflicht, den Kirchenaustrtt per Einschreiben an die Kirchgemeinde zu senden (Anmerkung: die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Aargau hat die Einschreibe-Pflicht per 1.1.2016 aufgehoben, hingegen wird ab und zu Einschreiben ausdrücklich verlangt, wie z.B. ".. Erklärung ist per Einschreiben .." [kath. Brugg] oder ".. mit einem eingeschriebenen Brief .." [kath. Bern]).

! Bewahren Sie Ihre Einschreibe-Quittung mindestens bis zum Erhalt Ihrer Kirchenaustritts-Bestätigung auf.

Es kann vorkommen, dass die Präsident der Kirchgemeinde (oder manchmal sogar das Sekratariat) Ihr Einschreiben wegen Ferien-Abwesenheit nicht in Empfang nimmt. Dann sendet Ihnen die Post den Brief an Sie zurück. Wenn Sie wollen, können Sie für Ihren Kirchenaustritt auf das ursprüngliche Datum beharren, es ist jedoch wegen dem geringen Zeitverlust in der Praxis einfacher den Brief in ein neues Couvert zu stecken und ein zweites Mal bei der Post als Einschreiben abzusenden.



Beachten Sie unbedingt die Nachfolgenden Hinweise zu Besonderheiten in den Kantonen St. Gallen, Freiburg (evangelisch-reformierte Kirche) sowie Appenzell-Ausserrhoden (römisch-katholische Kirche), ansonsten können Sie den fertigen Kirchenaustritts-Brief absenden.



Hinweis: Gelegentlich wird der Tipp verbreitet, man solle parallel zum Kirchenaustritts-Schreiben an die Kirche auch dem Steueramt eine Kopie senden. Das ist aber wirklungslos und ergibt nur unnötige Umtriebe, denn das Steueramt nimmt erst dann eine Anpassung der Berechnung vor, wenn die amtliche Mitteilung der Kirchgemeinde beziehungsweise von Einwohnerkontrolle/Personenmeldeamt vorliegt.