!   Website Kirchenaustritt-Info wird überarbeitet   !

In der Deutschschweiz treten pro Jahr mehr als ein Prozent der Kirchenmitglieder aus der Kirche aus. Diese Website Kirchenaustritt-Info stellt Informationen und Muster-Vorlagen für den Kirchenaustritt in der Schweiz zur Verfügung. Diese Website wird gegenwärtig überarbeitet und aktualisiert für die Optimierung des Angebots.

Hilfe aus dem Internet vereinfacht den Kirchenaustritt, weil vielen Kirchenmitgliedern die benötigten Kenntnisse für ihren Kirchenaustritt fehlen. Der Grund dafür ist einerseits, dass die Kirche betreffend Austritt wenig für Transparenz tut und andererseits die kantonal differierenden Regelungen für den Kirchenaustritt.

Als Alternative zu Gratis-Vorlagen gibt es den Service von Austritt Kirche für den Bezug von fertig erstellten Kirchenaustritts-Unterlagen.

Die zuverlässige Austritts-Dienstleistung für CHF 29.- bietet die Möglichkeit, den Kirchenaustritt in wenigen Minuten fertig zu erstellen:

Es muss lediglich ein kurzes Formular ausgefüllt werden. Umgehend wird dann die zur Wohnsitz-Adresse passende Adresse der Kirchgemeinde ermittelt.

Sofort ist der Download der PDF-Datei möglich mit der korrekten Adressierung an die Kirche. Gedruckte Version: Zum Preis von CHF 35.- ist es möglich, die persönlichen Kirchenaustritts-Unterlagen fertig ausgedruckt per A-Post zu erhalten, so dass die Kirchenaustritts-Erklärung direkt unterschrieben und abgesendet werden kann.

Die persönlichen Kirchenaustritts-Unterlagen von Austritt Kirche berücksichtigen die kantonalen Unterschiede (teilweise ist eine amtliche beglaubigte Unterschrift nötig oder eine zusätzliche administrative Bestätigung vorgeschrieben) und der Ablauf des Kirchenaustritt-Verfahrens ist im Informations-Blatt beschrieben. Durch Befolgen der Anleitung kann der Offizielle Kirchenaustritt mit Beendigung der Kirchensteuern korrekt und zuverlässig durchgeführt werden.

 

Kirchenaustritt zu kompliziert ?

Fragen und Antworten zum Austritt aus der Kirche in der Schweiz

Wie muss ich für meinen Kirchenaustritt vorgehen?

Kirchenmitglieder können in der Schweiz aus der Kirche austreten, indem per Brief-Post ein korrekter Kirchenaustritt an die Kirchgemeinde geschickt wird.

Ist ein spezielles Formular für den Austritt vorgeschrieben?

Nein, es gibt kein vorgeschriebenes Formular für den Kirchenaustritt, Ausnahme ist die Reformierte Kirche im Kanton Freiburg. Ein selber formulierter Brief oder eine ergänzte Vorlage aus dem Internet sind ausreichend, um den Kirchenaustritt zu erklären.

Muss ich Taufort und Taufdatum beim Kirchenaustritt angeben?

Nein. Die Kirchgemeinden begrüssen es zwar, wenn Sie beim Kirchenaustritt Taufort und Taufdatum angeben. Falls unbekannt kann "Taufangaben sind mir nicht bekannt" geschrieben werden. Es besteht keine Verpflichtung Taufort und Taufdatum anzugeben.

Muss ich meinen Kirchenaustritt per Einschreiben senden?

Nein, das ist nicht vorgeschrieben. Einschreiben ist aber vorteilhaft, um mit der Einschreibe-Quittung über einen Beleg für die Zusendung zu verfügen.

Erhalte ich von der Kirchgemeinde eine Austritts-Bestätigung?

Ja, die Kirchgemeinde stellt nach einigen Wochen der austretenden Person die schriftliche Kirchenaustritts-Bestätigung zu. Unbedingt nachfragen, falls die Bestätigung ausbleibt.

Muss ich meinen Austritt dem Steueramt melden?

Die Steuerämter berechnen die Kirchensteuern nach dem amtlichen Personenregister der politischen Gemeinde. Die Kirchgemeinde meldet deshalb automatisch den Kirchenaustritt an die Gemeindeverwaltung der politischen Gemeinde zur Änderung der Konfessions-Zugehörigkeit. Ausnahme Quellensteuer: Ausländische Personen mit Quellensteuer (z.B. Ausweis B) müssen eine Kopie der Austritts-Bestätigung beim Arbeitgeber einreichen.

Bestätigt mir die politische Gemeinde den Kirchenaustritt?

Meistens sendet die Gemeindeverwaltung der politischen Gemeinde an die ausgetretene Person keine Mitteilung, wenn die Konfession geändert wurde. Die korrekte Änderung erkennt man später an der Steuerrechnung. Bei Unklarheit kann jedoch immer bei der Gemeindeverwaltung die aktuell registrierte Konfessions-Zugehörigkeit nachgefragt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kirche und Landeskirche?

Oft wird "Kirche" als Kurzbezeichnung für die Römisch-katholische oder die Evangelisch-reformierte Landeskirche verwendet. Die Landeskirchen haben durch die öffentlich-rechtliche Anerkennung einen besonderen Status unter den Religionsgemeinschaften, insbesondere betreffend der Erhebung von Kirchensteuern. In einigen Kantonen ist auch die Christkatholische Kirche als Landeskirche anerkannt.

Kann ich später wieder in die Kirche eintreten?

Ja. Trotz Kirchenaustritt kann man später wieder in die selbe oder eine andere Kirche eintreten, wenn sich Meinung oder Lebensumstände ändern. Die Taufe bleibt erhalten.

Ist ein spezielles Formular vorgesehen oder genügt ein Brief?

Grundsätzlich ist eine korrekte schriftliche Kirchenaustritts-Erklärung ausreichend (kein spezielles Formular). Es muss keine Begründung angegeben werden und es ist kein pastorales Gespräch notwendig. Der Kirchenaustritt kann direkt schriftlich geregelt werden. In den kirchen-internen Weisungen ist zwar meistens vorgesehen, dass das Gespräch mit der austretenden Person gesucht werden soll. Falls Sie kein Gespräch wünschen, dann sollten Sie dies deshalb bereits in Ihrer Kirchenaustritts-Erklärung höflich aber deutlich schreiben. Ein Austrittsgespräch ist immer freiwillig und nie eine zwingende Voraussetzung damit Sie aus der Kirche austreten können. Ein Brief-Muster oder eine Vorlage kann man kostenlos finden im Internet.

Wie wird der Kirchenaustritt verschickt und wann gilt der Austritt?

Das Datum für den Kirchenaustritt entspricht dem Eingang bei der Kirchgemeinde (Kirchenaustritt muss nicht per Einschreiben gesendet werden, ist aber ratsam). Entsprechend dem Kirchenaustritts-Datum wird die Kirchensteuer beendet. Meistens verläuft der Kirchenaustritt ohne Probleme, aber inklusive Unterstützung bei allfälligen Problemen können Sie Ihren fertig erstellten Kirchenaustritt mit diesem Formular bestellen: www.austritt.ch

Welche kantonalen Unterschiede sind zu beachten?

Unterschiede Formvorschriften Kirchenaustritt: Beachten Sie beim Schritt "Kirchenaustritt absenden" die aufgeführten Besonderheiten in den Kantonen St. Gallen, Freiburg und Appenzell-Ausserrhoden. Weitere Besonderheit sind Kirchgemeindegebiete über Grenzen der Kantone hinweg (vereinzelte Fälle, hier auf Kirchenaustritt-Info nicht detailliert beschrieben, z.B. Thurgau Zürich, Thurgau St. Gallen, Glarus St. Gallen), wo jeweils die Kirchgemeinde vorrangig ist gegenüber dem Kanton hinsichtlich Zugehörigkeit zur Landeskirche. Auch das Ermitteln der Adresse für das Absenden des Austritts an die Kirchgemeinden ist je nach Kanton schwieriger oder einfacher, denn es bestehen jedoch grosse kantonale Unterschiede bei der Adress-Publizierung, positiv zu erwähnen sind insbesondere Bern, Zürich, Aargau, Solothurn, Luzern, Glarus, St. Gallen, Schaffhausen, Baselland, Thurgau, Uri und Graubünden, während es andernorts die Angaben sehr lückenhaft sind. Hinweis: in einigen wenigen Kantonen tritt behördlich die Kantonalkirche anstelle einzelner Kirchgemeinden, z.B. Reformierte Kirche Obwalden, Katholische Kirche Basel-Stadt, Reformierte Kirche Zug.

Muss der Kirchenaustritt begründet werden?

Nein. Es ist in der Kirchenaustritts-Erklärung keine Begründung notwendig, warum Sie aus der Kirche austreten möchten. Der Kirchenaustritt wird von der Kirchenbehörde bearbeitet und es ist deshalb sowieso nicht der richtige Platz für Kritik aus dem religiös-kirchlichen Bereich. Falls Sie der Kirche einen Brief mit den Gründen für Ihren Austritt aus der Kirche zukommen lassen möchten, dann senden Sie nach Ihrem Austritt einen separaten Brief an das Pfarramt. Die Angabe von Gründen ist immer freiwillig und nie eine zwingende Voraussetzung damit Sie aus der Kirche austreten können. Es muss kein Formular der Kirche ausgefüllt werden (obige Kirchenaustritts-Vorlage ausreichend).

Was gilt bei Jugendlichen beim Austreten aus der Kirche?

Jugendliche ab 16. Altersjahr: Jugendliche können Ihre ab dem 16. Geburtstag ihre Konfession selbständig bestimmen und reichen selber unterschriebenen Kirchenaustritt ein (ohne Unterschrift der Eltern). Kinder und Jugendliche bis 16. Altersjahr: Wenn ein oder mehrere Kinder mit der Mutter oder dem Vater zusammen austreten, dann fügen Sie nach Ihren Personalien ein "einschliesslich meines Kindes" plus die Personalien für das Kind oder die Kinder ein. Kirchensteuer für Kinder: In den Kantonen Zürich, Bern, Thurgau, St.Gallen, Graubünden, Glarus, Tessin, Wallis, Jura, Genf sowie Appenzell-Innerrhoden und -Ausserrhoden sind nur die Eltern bei der Berechnung der Kirchensteuer massgebend.

Was ist speziell beim Austritt aus der Christkatholischen Kirche?

Grundsätzlich läuft der Kirchenaustritt gleiche ab bei der Christkatholischen Kirche (anerkannt in den Kantonen Aargau, Bern, Zürich, Basel-Stadt, Baselland, Schaffhausen, Solothurn, Luzern, St. Gallen) in der Schweiz: In Kantonen mit Anerkennung der christkatholischen Kirche als Landeskirche, kann man analog zum Vorgehen der anderen Landeskirchen austreten. Laden Sie die Kirchenaustritt-Vorlage für die römisch-katholische Kirche herunter, ersetzen Sie im Text "römisch-katholisch" durch "christkatholisch" und fügen Sie die Adresse der zuständigen christkatholischen Kirchgemeinde ein. Die Christkatholische Kirche hat in der Schweiz nur etwa 13'000 Mitglieder, weshalb hier keine separate Austritts-Vorlage für den Download angeboten wird, um Verwechslungen zu vermeiden.