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Ende Kirchenaustritt


Über den Informationsaustausch zwischen den Ämtern wird das Steueramt automatisch über den Kirchenaustritt informiert. Bei der nächsten Berechnung der Steuern wird das Austritts-Datum entsprechend berücksichtigt. Es kann sein, dass die provisorische Steuerrechnung noch Kirchensteuern über das Austritts-Datum hinweg enthält. Dies wird jedoch spätestens bei der definitiven Steuerrechnung (Veranlagungsverfügung) korrigiert mit Gutschrift von zuviel bezahlten Steuern.

Zur Sicherheit sollte aber kontrolliert werden, dass die Erhebung der Kirchensteuer tatsächlich korrekt beendet ist. Falls wider erwarten fälschlicherweise Kirchensteuern erhoben werden sollten, dann kann dies rückwirkend behoben werden, solange die Steuerrechnung noch nicht definitiv ist. Massgebend ist, dass Sie die entsprechende Austritts-Bestätigung vorlegen können. Bewahren Sie deshalb Ihre Austritts-Bestätigung gut auf. Auch bei einem zukünftigen Wohnortswechsel kann es vorkommen, dass Sie die Austritts-Bestätigung erneut vorweisen müssen.

Anmerkung: Bei Besteuerung durch Quellensteuer (Ausländer ohne Niederlassungsbewiligung) werden Steueramt und Arbeitgeber meistens ebenfalls auf dem Amtsweg informiert. Wenn jedoch eine entsprechende Meldung durch den Austretenden selber vorgeschrieben ist, dann muss nach Erhalt der Kirchenaustritts-Bestätigung die Konfessions-Änderung gemeldet werden. Z.B. Angabe des Quellensteueramts Kanton Zürich: Damit die Arbeitgebenden die Quellenbesteuerung korrekt vornehmen können, hat die quellensteuerpflichtige Person dem Arbeitgebenden beziehungsweise dem kantonalen Steueramt die Änderung der Konfession zu melden.



Bei korrekt eingereichter Kirchenaustritts-Erklärung haben Sie für Ihren Austritt aus der Kirche Anspruch auf die schriftliche Kirchenaustritts-Bestätigung. Die Vorlagen von www.kirchenaustritt-info.ch werden pro Monat über 1000 Mal herunter geladen und funktionieren sehr zuverlässig.

Nur selten tritt das Problem auf, dass die Kirchenaustritts-Bestätigung nicht innerhalb von 8 Wochen eintrifft. Wenn Sie keine Kirchenaustritts-Bestätigung erhalten haben, dann folgen Sie für gratis Hilfe und Beratung diesem Link: