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Fragen/Antworten zu Kirchenmitgliedschaft, Kirchensteuern, Kirchenaustritt

Funktionieren die Gratis-Vorlagen von www.kirchenaustritt-info.ch zuverlässig?
Ja. Bei korrekt eingereichter Kirchenaustritts-Erklärung ist Ihr Anspruch garantiert von der Kirchgemeinde eine schriftliche Kirchenaustritts-Bestätigung zu erhalten. Die Vorlagen von www.kirchenaustritt-info.ch werden pro Monat über 1000 Mal herunter geladen und funktionieren sehr zuverlässig.

Gilt mein Kirchenaustritt automatisch auch für meine Kinder?
Nein. Die Konfession eines Kindes ändert sich nur, wenn die Eltern dies ausdrücklich wünschen. In der Regel ist eine Unterschrift von Mutter oder Vater ausreichend.

Kann ein Ehepaar oder eine Familie gemeinsam austreten?
Nein. Ein kollektiver Kirchenaustritt nicht zulässig ist. Jede erwachsene Person muss einen eigenständigen Kirchenautritt einreichen.

Kann ich auf dem Friedhof bestattet werden, obwohl ich aus der Kirche ausgetreten bin?
Ja, der Friedhof ist im Aufgabenbereich der politischen Gemeinde. Auch konfessionslose Personen haben Anrecht auf eine Bestattung auf dem örtlichen Friedhof. Bei katholischen oder reformierten Personen ist automatisch die entsprechende Pfarrperson für die Abdankung zuständig. Für Konfessinslose gibt jedoch viele Angebote von freien Trauerrednern und Zeremonie-Angeboten, es kann sich um eine konfessions-neutrale Abdankung handeln, aber auch um eine sehr christlich orientierte Abdankung, das bestimmt die Person, welche die Abdankung in Auftrag gibt.

Warum muss ich Kirchensteuer bezahlen, obwohl ich nicht getauft wurde?
Die Konfessions-Zugehörigkeit ist nicht zwingend von der Taufe abhängig. Wenn ein geborenes Kind amtlich registriert wird, dann wird meistens die Konfession der Mutter eingetragen, sofern die Eltern nicht ausdrücklich etwas anderes mitteilen. Auch wenn nie eine Taufe stattfindet, wird man so auch ungetauft zum Kirchenmitglied. Der Austritt ist der selbe, ob man getauftes oder ungetauftes Kirchenmitglied ist.

Was tue ich, wenn ich von der Kirchgemeinde keine Austritt-Bestätigung erhalte?
Sie haben ein Anrecht darauf, dass Ihnen Kirchgemeinde eine schriftliche Bestätigung Ihres Kirchenaustritts ausstellt. Wenn Sie 6 Wochen nach dem Austrittsschreiben keine Bestätigung erhalten haben, dann wenden Sie sich mit einer höflichen Nachfrage schriftlich an die Kirche, manchmal dauert die Bearbeitung tatsächlich so lange, manchmal liegt aber auch ein anderes Problem vor, weshalb Sie unbedingt nachfragen sollten, wenn Sie keine schriftliche Bestätigung Ihres Kirchenaustritts erhalten (bis dahin die Einschreibe-Quittung der Post gut aufbewahren als Beweis für den abgesendeten Kirchenaustritts-Brief).

Ich bin ausgetreten, habe aber keine Kirchenaustritts-Bestätigung. Ein Problem?
Wenn Sie zwar römisch-katholisch oder evangelisch-reformiert getauft wurden, aber die Kirche irgendwann verlassen haben und Ihre Konfession jetzt als "konfessionslos" oder "andere" registriert ist, dann bezahlen Sie aktuell keine Kirchensteuern. Je nach dem auf welchem Weg Sie sich Ihrer Kirchenmitglieschaft entledigt haben, kann ein Risiko bestehen, dass Sie plötzlich wieder als Kirchenmitglied behandelt werden könnten (deshalb sollte man seine Kirchenaustritts-Bestätigung umbedingt langfristig aufbewahren). Ein Problem? Nun, Sie können es einfach so belassen, was vermutlich gut gehen wird. Alternativ haben Sie die Möglichkeit sich an die Kirchgemeinde Ihres gegenwärtigen Wohnsitzes zu wenden und eine sogenannte "Nichtezugehörigkeits-Bestätigung" zu verlangen.

Wie wird die Kirchensteuer berechnet bei konfessionell gemischten Paaren oder Familien?
Grob kann man in 3 Kategorien einteilen:
1) Gemäss der jeweiligen Konfession der Ehegatten
⇒ Kantone Zürich, Bern, St.Gallen, Thurgau, Graubünden, Glarus, Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, Tessin, Wallis, Jura und Genf.
Zahlen-Beispiel: Vater konfessionslos, Mutter und 2 Kinder reformiert. Es sind 50% der Kirchensteuer für die reformierte Kirche zu entrichten.
2) Alle Kinder zusammen zählen als 1 erwachsene Person
⇒ Kantone Baselland und Freiburg.
Zahlen-Beispiel: Vater konfessionslos, Mutter und 2 Kinder reformiert. Es sind 66% der Kirchensteuer für die katholische Kirche zu entrichten.
3) Jedes Kind zählt wie 1 erwachsene Person.
⇒ Kantone Luzern, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, Aargau, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug und Neuenburg.
Zahlen-Beispiel: Vater konfessionslos, Mutter und 2 Kinder reformiert. Es sind 75% der Kirchensteuer für die reformierte Kirche zu entrichten.

Wie viele Personen sind in der Schweiz Kirchenmitglieder?
Von der Schweizer Wohnbevölkerung sind etwa 37 Prozent römisch-katholisch, 25 Prozent evangelisch-reformiert, 23 Prozent waren konfessionslos 6 Prozent gehören anderen christlichen Gemeinschaften an (Freikirchen, Christkatholiken und Orthodoxe Christen), 5 Prozent sind islamischen Glaubens. Aufteilung Landeskirchen-Mitglieder in der Deutschschweiz: 58 Prozent römisch-katholisch, 42 Prozent evangelisch-reformiert.

Wie viele Personen treten jährlich in der Schweiz aus der Kirche aus?
Prozentual tritt pro Jahr rund 1% der Kirchenmitglieder aus der Kirche aus. Das sind etwa 40'000 Personen, welche pro Jahr aus der römisch-katholischen oder evangelisch-reformierten Kirche austreten. Der austretende Prozent-Anteil ist aber regional stark unterschiedlich, besonders hoch ist die Austritts-Rate in den Kantonen Basel-Stadt, Aargau und Solothurn.