!  Website Kirchenaustritt-Info wird überarbeitet  !
 

Die Website Kirchenaustritt-Info stellt Informationen und Muster-Vorlagen für den Kirchen­austritt in der Schweiz zur Verfügung. Aktuell wird die Website überarbeitet und aktualisiert für die Optimierung des Angebots.

Eine gute Alternative zu Gratis-Vorlagen ist die Dienstleistung von Austritt Kirche.

Bei Austritt Kirche wird der Bezug von fertig erstellten Kirchenaustritts-Unterlagen für CHF 29.- angeboten:

Download der PDF-Datei mit fertig erstellter Kirchenaustritts-Erklärung ist sofort möglich.

Kirchenaustritt mir korrekter Adressierung an die Kirche und Informations-Blatt mit der Anleitung. Die Kirchenaustritts-Unterlagen von Austritt Kirche berücksichtigen alle kantonalen Unterschiede.

Weiteres Angebot von Austritt Kirche: Zum Preis von CHF 35.- ist es möglich, die persönlichen Kirchenaustritts-Unterlagen fertig ausgedruckt per A-Post zu erhalten, so dass die Kirchenaustritts-Erklärung sofort unterschrieben und abgesendet werden kann.

 

Hinweis Steuererklärung: Es ist NICHT notwendig die schriftliche Kirchenaustritts-Bestätigung mit der jährlichen Steuererklärung einzureichen. Massgebend bei der Steuerberechnung ist immer die Konfession, welche bei der politischen Gemeinde erfasst ist, in welcher der Hauptwohnsitz angemeldet ist. Die Steuerämter greifen auf die Daten der Gemeindeverwaltung zurück, um die Kirchensteuer zu berechnen (Ausnahme Quellensteuer oder ausserkantonale Steuerpflicht). Auch bei einem Umzug bleibt der Kirchenaustritt vom früheren Wohnort weiterhin gültig und bei der Wohnsitz-Anmeldung am neuen Wohnort wird die Konfession beziehungsweise die Konfessionslosigkeit übernommen. Somit muss auch beim Umzug in der Regel die schriftliche Kirchenaustritts-Bestätigung der Kirchgemeinde nicht vorgelegt werden. Trotzdem sollte man die schriftliche Kirchenaustritts-Bestätigung sorgfältig aufbewahren, falls es dennoch später notwendig sein sollte den erfolgten Austritt aus der Kirche zu belegen.

Hingegen verlängert sich beim Aufschieben des Kirchenaustritts in vielen Kantonen der Schweiz die Kirchensteuerpflicht. Die Kirchensteuer endet spätestens auf Beginn des nächsten Monats nach den Kirchenaustritt (z.B. Kanton St. Gallen), oder direkt per Kirchenaustritts-Datum (z.B. Kanton Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Solothurn, Freiburg) oder auf Ende des Jahres vor dem Austritt (z.B. Kanton Aargau, Basel-Stadt, Baselland, Thurgau, Glarus, Graubünden, Zug).